FAQs zur Abwicklung Unterstützungspaket
Der Schulsportwochen-100er kann für Sommer- und Wintersportwochen in Österreich im Schuljahr 2025/26 beantragt werden.
Inhaltlich sind die beiden Unterstützungsansuchen ident. Wird eine Unterstützung für eine Schülerin/einen Schüler beantragt, empfehlen wir Antragsblatt A. Sollten mehrere Schüler:innen eines Kurses Bedarf einer Unterstützung haben, empfehlen wir Antragsblatt B, da die Schule nur einmal alle relevanten Kursdaten (inkl. Unterschrift) ausfüllen muss.
Bei den 12 angeführten Nachweisen ist die Bedürftigkeit bereits von behördlicher Seite geprüft. Mögliche Nachweise: Allgemeine Schülerbeihilfe, Ausgleichszulage, Ermäßigung des Betreuungsbeitrages, GIS- oder OBS-Befreiung, Grundversorgung, Kinderbetreuungsbeihilfe, Mindestsicherung, Notstandshilfe, Rezeptgebührenbefreiung, Schulveranstaltungen-Unterstützung (Bund/Land), Wohnbeihilfe der Bundesländer, Wohnschirm.
- (max.) € 100 pro Schüler:in bei mind. vier Nächtigungen einer Klasse
- (max.) € 75 pro Schüler:in bei vier aufeinanderfolgenden Sporttagen (bzw. drei Nächtigungen)
- (max.) € 50 pro Schüler:in bei drei aufeinanderfolgenden Sporttagen (bzw. zwei Nächtigungen)
Das vorgesehene Konto der Schulveranstaltung (SchVA-Konto, Schulkonto, Elternvereinskonto) - und nicht das Privatkonto der Erziehungsberechtigten.
Ja. Der Name der Erziehungsberechtigten ist besonders wichtig, um den Bedürftigkeitsnachweis zuordnen zu können.
Ja. Die schulbezogenen Daten (Konto, Infos und Unterschriften von Schul- und Kursleitung) müssen natürlich trotzdem alle angegeben sein.
Bis 21 Tage nach Kursende muss der Antrag vollständig ausgefüllt bei der Servicestelle Schulsportwochen eingelangt sein.
Die Unterstützung betrifft das heurige Schuljahr 2025/26 – sowohl Sommer- als auch Wintersportwochen.
Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung nach Kursende durch die Schule (zB formloses E-Mail von der Kursleitung an die Servicestelle Schulsportwochen mit Auflistung der betreffenden Namen).