FAQs zur Abwicklung Unterstützungspaket
Abrufen des Unterstützungsantrags (in 7 Schritten)
Bei den 7 angeführten Nachweisen ist die Bedürftigkeit bereits von behördlicher Seite geprüft. Mögliche Nachweise: Allgemeine Schülerbeihilfe, GIS-Befreiung, Grundversorgung, Mindestsicherung, Notstandshilfe, Rezeptgebührenbefreiung, Schulveranstaltungen-Unterstützung
- (max.) € 100 pro Schüler:in bei mind. vier Nächtigungen einer Klasse
- (max.) € 75 pro Schüler:in bei vier aufeinanderfolgenden Sporttagen (bzw. drei Nächtigungen)
- (max.) € 50 pro Schüler:in bei drei aufeinanderfolgenden Sporttagen (bzw. zwei Nächtigungen)
Das vorgesehene Konto der Schulveranstaltung (und nicht das Privatkonto der Erziehungsberechtigten).
Ja. Der Name der Erziehungsberechtigten ist besonders wichtig, um den Bedürftigkeitsnachweis zuordnen zu können.
Ja. Die schulbezogenen Daten (Konto, Infos von Schul- und Kursleitung) müssen natürlich trotzdem alle angegeben sein.
Bis 21 Tage nach Kursende muss der Antrag vollständig ausgefüllt bei der Servicestelle Schulsportwochen eingelangt sein.
Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung (zB formloses E-Mail von der Kursleitung an die Servicestelle Schulsportwochen, dass die Schüler:innen vor Ort sind).
Nein, ich kann - nach der einmaligen Registrierung - beispielsweise direkt zum Punkt „Schüler:innenunterstützung“ klicken.
Für die Schulveranstaltung muss ein „Kursname“ eingegeben werden (z.B. Datum, Ort).